eRechnungspflicht ab 01.01.2025

Inhalt

Ab dem 01.01.2025 tritt in Deutschland die Pflicht zur Nutzung elektronischer Rechnungen (eRechnungen) für Unternehmen in Kraft. Diese Verpflichtung betrifft sowohl den öffentlichen als auch den privaten Sektor und ist Teil einer umfassenden Initiative zur Digitalisierung und Effizienzsteigerung in der Rechnungsstellung. Hier sind die wesentlichen Punkte zur eRechnungspflicht:

Hintergrund und Ziele

Die Einführung der eRechnungspflicht ab dem 01.01.2025 zielt darauf ab, den Rechnungsstellungsprozess zu vereinfachen, Kosten zu senken und die Umwelt zu schonen.
Außerdem soll Sie zur Betrugsbekämpfung bei tragen und die Transparenz in den Finanztransaktionen erhöhen.

Die Maßnahme ist Teil der EU-weiten Bemühungen zur Förderung des elektronischen Datenaustauschs und zur Harmonisierung der Rechnungslegungsstandards.

Geltungsbereich

Die Pflicht zur eRechnung gilt für alle Unternehmen, die Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (B2G), an Unternehmen (B2B) senden.

Die eRechnungspflicht betrifft Rechnungen über Lieferungen und Dienstleistungen.

Anforderungen an eRechnungen

eRechnungen müssen in einem strukturierten elektronischen Format erstellt werden, damit sie maschinell lesbar sind.

Formate wie ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) oder XRechnung sind zulässig und müssen bestimmte Pflichtangaben enthalten wie sie auch für Papierrechnungen vorgeschrieben sind (z.B. Rechnungsnummer, Datum, Leistungsempfänger).

Technische Umsetzung

Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Systeme in der Lage sind, eRechnungen zu erstellen, zu versenden und zu empfangen. Die Anbindung an die entsprechenden Plattformen und Systeme, wie die zentrale Rechnungsplattform des Bundes, ist erforderlich.

Vorteile der eRechnung

  • Schnellere und effizientere Bearbeitung von Rechnungen.
  • Reduzierung von Fehlern durch manuelle Dateneingabe.
  • Kostenersparnis durch weniger Papierverbrauch und Porto.
  • Verbesserte Nachverfolgbarkeit und Archivierung von Rechnungen.

Übergangsregelungen und Unterstützung

Unternehmen sollten frühzeitig mit der Umstellung beginnen, um mögliche technische und organisatorische Herausforderungen zu bewältigen.

Fazit

Die eRechnungspflicht ab dem 01.01.2025 markiert einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung und Modernisierung der Finanzprozesse in Deutschland. Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten, um die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung voll ausschöpfen zu können und rechtliche Vorgaben zu erfüllen.