go-digital, das Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen zu optimieren.
Förderprogramm go-digital – Was ist das?
Der gesamte heutige Geschäftsverkehr stellt große Herrausforderungen an kleine und mittlere Unternehmen, dabei stellt die Digitalisiertung den größten Anteil an dieser Herrausforderung.
go-digital als Förderprogramm des BMWi soll dabei den Einstieg in die Digitalisierung unterstützen und die finanziellen Hürden für die Beratungsleistungen senken.
go-digital des BMWi besteht aus drei Modulen „Digitalisierte Geschäftsprozesse”, „Digitale Markterschließung” und „IT-Sicherheit” und unterstützt nicht nur bei der Optimierung von Prozessen und der Erschließung zusätzlicher Marktanteile durch Digitalisierung, sondern finanziert auch Maßnahmen für die IT-Sicherheit mit denen Sie Ihr Unternehmen vor dem Verlust sensibler Daten schützen.
Digitalisierte Geschäftsprozesse
Einführung von Softwarelösungen für Gesamt- und Teilprozesse, z.B. für Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, Bezahlsysteme, Buchhaltungs- und anderen zentralen IT-Systemen.
Ziel: Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig digitalisieren, sichere elektronische und mobile Prozesse etablieren.
Digitale Markterschließung
Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie, Aufbau einer professionellen, rechtssicheren Internetpräsenz z.B. als Web-Shop, Social-Media-Tools, Content-Marketing.
Ziel: Beratung zu vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings und Umsetzung der empfohlenen Leistungen.
IT-Sicherheit
Risiko- und Sicherheitsanalyse bestehender/geplanter ITK-Infrastruktur, Initiierung/Optimierung betrieblicher IT-Sicherheitsmanagementsysteme.
Ziel: Vermeidung von Schäden/Minimierung der Risiken durch Cyberkriminalität.
Wer wird gefördert?
go-digital richtet sich an rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks, die folgende Kriterien erfüllen:
- unter 100 Beschäftigte (einschließlich aller Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen)
- Vorjahresumsatz oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro
- Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland
- Förderfähig nach der De-minimis-Verordnung
Freiberufler sind ausgenommen.
Was genau kann gefördert werden?
Grundsätzlich werden neue Technologien, Lösungen zur Digitalisierung Ihrer Kommunikationsabläufe oder Strategien zur digitalen Markterschließung gefördert. Das sind beispielsweise neue Websites, E-Commerce Lösungen, Schnittstellen, Marketing- oder Social Media Strategien.
Bei einer ausschließlichen Beratung zur Digitalen Markterschließung sind 2 Beratertage für IT-Sicherheit zwingend erforderlich. Dies dient dazu die Sicherheit der Informationstechnik auch künftig zu gewährleisten.