Digitalisieren Sie Ihr Unternehmen jetzt! Bis zu 50% go-digital Förderung sichern.

go-digital, das Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen zu optimieren.

Förderprogramm go-digital – Was ist das?

Der gesamte heutige Geschäftsverkehr stellt große Herrausforderungen an kleine und mittlere Unternehmen, dabei stellt die Digitalisiertung den größten Anteil an dieser Herrausforderung.

go-digital als Förderprogramm des BMWi soll dabei den Einstieg in die Digitalisierung unterstützen und die finanziellen Hürden für die Beratungsleistungen senken.

go-digital des BMWi besteht aus drei Modulen „Digitalisierte Geschäftsprozesse”, „Digitale Markterschließung” und IT-Sicherheit” und unterstützt nicht nur bei der Optimierung von Prozessen und der Erschließung zusätzlicher Marktanteile durch Digitalisierung, sondern finanziert auch Maßnahmen für die IT-Sicherheit mit denen Sie Ihr Unternehmen vor dem Verlust sensibler Daten schützen.

Digitalisierte Geschäftsprozesse

Einführung von Softwarelösungen für Gesamt- und Teilprozesse, z.B. für Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, Bezahlsysteme, Buchhaltungs- und anderen zentralen IT-Systemen.

Ziel: Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig digitalisieren, sichere elektronische und mobile Prozesse etablieren.

Digitale Markterschließung

Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie, Aufbau einer professionellen, rechtssicheren Internetpräsenz z.B. als Web-Shop, Social-Media-Tools, Content-Marketing.

Ziel: Beratung zu vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings und Umsetzung der empfohlenen Leistungen.

IT-Sicherheit

Risiko- und Sicherheitsanalyse bestehender/geplanter ITK-Infrastruktur, Initiierung/Optimierung betrieblicher IT-Sicherheitsmanagementsysteme.

Ziel: Vermeidung von Schäden/Minimierung der Risiken durch Cyberkriminalität.

Wer wird gefördert?

go-digital richtet sich an rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks, die folgende Kriterien erfüllen:

  • unter 100 Beschäftigte (einschließlich aller Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen)
  • Vorjahresumsatz oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro
  • Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland
  • Förderfähig nach der De-minimis-Verordnung

Freiberufler sind ausgenommen.

Was genau kann gefördert werden?

Grundsätzlich werden neue Technologien, Lösungen zur Digitalisierung Ihrer Kommunikationsabläufe oder Strategien zur digitalen Markterschließung gefördert. Das sind beispielsweise neue Websites, E-Commerce Lösungen, Schnittstellen, Marketing- oder Social Media Strategien.

Bei einer ausschließlichen Beratung zur Digitalen Markterschließung sind 2 Beratertage für IT-Sicherheit zwingend erforderlich. Dies dient dazu die Sicherheit der Informationstechnik auch künftig zu gewährleisten.