„Digital jetzt“ – Das neue Investitionsförderungsprogramm für Unternehmen des Mittelstands – bis zu 70% Förderung möglich

Die Budesregierung hat ein neues Investitionsförderprogramm zur Digitalisierung von kleinen und mittleren Unternehmen aufgelegt, „Digital jetzt – – Investitionsförderung für KMU“,  das am 7. September 2020 startet. Unternehmen können bis zu 50.000 Euro Zuschuss für Hard- und Software sowie für die Qualifizierung der Mitarbeitenden beantragen.

Aus unserer täglichen Praxis kennen wir das Problem: Digitalisierungskonzepte sind erarbeitet, man hat sogar schon einen Dienstleister ausgewählt und die Motivation unter den Mitarbeitern ist groß, aber wo soll jetzt die Kompetenz und das Geld herkommen? Genau hier setzt das neue Förderprogramm „Digital jetzt – – Investitionsförderung für KMU“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) an.

Wer sein Digitalkonzept umsetzt, kann mit bis zu 70 % der Kosten gefördert werden.

Zielgruppe des neuen Förderprogramms sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie von freien Berufen. Es richtet sich an Unternehmen von drei bis zu 499 Beschäftigten.

Das Antragstool des BMWi wird am 7. September 2020 freigeschaltet und ist hier aufrufbar: Zum Antragstool

„Digital Jetzt“ im Überblick

Wer kann die Förderung beantragen?

Unternehmen des kleinen und mittleren Mittelstands

  • aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe)
  • mit 3 bis 499 Beschäftigten,

die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung.

Vorrausetzungen die Erfüllt sein müssen.

Das beantragende Unternehmen muss durch die Beantwortung gezielter Fragen einen Digitalisierungsplan

  • der das gesamte Digitalisierungsvorhaben beschreibt,
  • die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen erläutert ,
  • den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen aufzeigt
  • die Ziele benennt, die mit der Investition erreicht werden sollen,
  • der beispielhaft darlegt wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet werden kann, wie neue Geschäftsfelder erschlossen werden können, wie ein neues Geschäftsmodell entwickelt und/oder seine Marktposition gestärkt werden kann.

darlegen.

Außerdem

  • muß das Unternehmen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt.
  • darf das Vorhaben zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben.
  • muß das Digitalisierungskonzept in der Regel innerhalb von zwölf Monaten nach Bewilligung umgesetzt werden.
  • muß das Unternehmen die Verwendung der Fördermittel nachweisen

Laufzeit der Förderung ist bis einschliesslich 2023 vorgesehen.

Das Ziel des Investitionsförderprogramms

Das Programm soll KMU und Handwerk bei der digitalen Transformation unterstützen und die Unternehmen in die Lage versetzen

  • mehr in digitale Technologien sowie Qualifizierung und Know-how der Beschäftigten zu investieren,
  • mehr branchenübergreifende Digitalisierungsprozesse zu nutzen,
  • die digitalen Geschäftsprozesse in Unternehmen zuverbessern,
  • mehr Chancen durch digitale Geschäftsmodelle zu nutzen,
  • eine Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit zu erreichen,
  • Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen befähigen die Chancen der Digitalisierung zu erkennen und neue Investitionen in die Digitalisierung anzustoßen,
  • höhere IT-Sicherheit in Unternehmen zu erreichen,
  • eine Stärkung von Unternehmen in wirtschaftlich strukturschwachen Regionen zu erreichen